Untersuchung zum Jugendarbeitsschutz
Jeder Jugendliche unter 18 Jahren benötigt zur Aufnahme einer Tätigkeit (z.B. Ausbildung) eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung. Die Erstuntersuchung ist vor Aufnahme einer Tätigkeit durchzuführen. Eine Nachuntersuchung muss nach einem Jahr der Beschäftigung erfolgen. Der Arzt untersucht die Tauglichkeit des Jugendlichen für die aufzunehmende Tätigkeit.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin. Die Unterlagen für die Untersuchung müssen vorher in der Praxis abgeholt und erläutert werden!