IGel
Was sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?
Das sind Leistungen, die ärztlich empfehlenswert, sinnvoll oder nützlich für die Beurteilung des Gesundheitszustandes sein können, aber nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Vom Kassenarzt dürfen laut dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) nur Leistungen erbracht oder verordnet werden, die dem sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen. Der § 12 Abs. 1 Satz 1 des SGB V definiert, dass diese Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen. Die Kosten für IGeL-Leistungen werden von den Krankenkassen nicht übernommen und sind deshalb selbst zu tragen.
Das bedeutet, dass der gesetzlich Krankenversicherte keinen Anspruch auf allumfassende medizinische Versorgung bzw. auf Wunschleistungen hat. Dabei sind nicht alle auf dem Markt angebotene IGeL-Leistungen medizinisch sinnvoll, d.h. es existieren durchaus fragwürdige Angebote, besonders aus dem Bereich der Alternativ- und Wellness-Medizin.
Hingegen gibt es auch viele sinnvolle Leistungen. Diese müssen jedoch nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dem Patienten in Rechnung gestellt werden. Außerdem muss sich der Patient in einer Erklärung verpflichten, diese Leistungen selbst zu bezahlen und keine Forderungen an die Krankenkasse zu stellen.