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Patientenverfügung

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patienteninnen und Patienten vorsorglich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder eben zu unterlassen sind, wenn sie/er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, ihren/seinen freien Willen zu äußern. Dazu sollten alle möglichen bzw. vorhersehbaren Szenarien so genau wie möglich benannt und Festlegungen getroffen werden. Im Entscheidungsfall sind die Ärzte daran gebunden bzw. der/die bestimmte/n Vertreter (Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r) für eine entsprechende Umsetzung des Patientenwillen verantwortlich.

 

Wenn keine Patientenverfügung vorliegt bzw.  die Festlegungen in der Patientenverfügung zu unkonkret oder allgemein sind, muss der Vertreter zusammen mit dem behandelnden  Arzt versuchen, den mutmaßlichen Patientenwillen zu ermitteln und eine Entscheidung über die weitere Behandlung treffen. Kommt es zu keiner Einigung, ob die angedachte Behandlung dem tatsächlichen Willen des Patienten entspricht, wird ein Betreuungsgericht zur Entscheidungsfindung hinzugezogen.

 

Aufgrund der Komplexität ist es sinnvoll, sich ausführlich zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beraten zu lassen. Auch wir bieten eine Grundberatung in unserer Praxis an. Bitte sprechen Sie uns an und/oder vereinbaren Sie einen Termin!

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Nutzen Sie bitte auch die Informationen zur Patientenverfügung unter

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